Rechtsprechung
BGH, 25.05.2009 - II ZR 112/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Erzwingen einer eingehenden Begründung einer letztinstanzlichen Entscheidung auf dem Wege der Anhörungsrüge
- Judicialis
ZPO § 544 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 544 Abs. 4
Erzwingen einer eingehenden Begründung einer letztinstanzlichen Entscheidung auf dem Wege der Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 02.08.2007 - 5 O 486/06
- OLG Stuttgart, 26.03.2008 - 9 U 130/07
- BGH, 25.05.2009 - II ZR 112/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über …
Auszug aus BGH, 25.05.2009 - II ZR 112/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 8. Januar 2004 - 1 BvR 864/03, NJW 2004, 1371) bedarf eine letztinstanzliche Entscheidung keiner eingehenden Begründung. - BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07
Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Auszug aus BGH, 25.05.2009 - II ZR 112/08
Eine "neue und eigenständige" Verletzung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör durch den Senat liegt weder in dem - gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO zulässigen - Absehen von einer näheren Begründung noch darin, dass der Senat die von dem Beschwerdeführer vorgebrachten Zulassungsgründe nicht für durchgreifend erachtet hat (vgl. BGH, Beschl. v. 20. November 2007 - VI ZR 38/07, NJW 2008, 923 Tz. 6).